Im Rahmen der zukünftigen Organisationsstruktur der Seelsorge im Bistum Essen wurde entschieden, dass die Kapelle St. Martin am Werthacker zu den „weiteren Kirchen“ gehört, für die keine Kirchensteuermittel mehr zur Verfügung gestellt werden können und von der man sich folglich trennen muss.
In dem Zusammenhang greift die Siedlergemeinschaft Duisburg e.V. die Anregung der Deutschen Bischofskonferenz vom 24. September 2003 auf, die in der Arbeitshilfe 175 (Umnutzung von Kirchen) besagt: "Es sollte alles unternommen werden, um den Bestand dieser Gebäude (Kirchen) durch eine einfühlsame Nutzung sicherzustellen, die möglichst mit der ursprünglichen Bestimmung vereinbar ist."
Lebensmittelpunkt und das zentrale Merkmal einer Gemeinde, sowie die örtliche Landmarke sei, müsse den betroffenen Gemeinden genügend Zeit und ausreichende Unterstützung zuteil werden, um entsprechende Konzepte zu erarbeiten.
Die Siedlergemeinschaft appelliert deshalb an die Entscheidungsträger im Bistum und der Pfarrei, die Kapelle der Siedlergemeinschaft und damit den Siedlern vor Ort anzuvertrauen.
Der Abriss dieses Gotteshauses würde nicht nur dauerhafte Wunden in den Organismus der Siedlergemeinschaft reißen, sondern auch die Siedler in ungeahntem Ausmaß emotional berühren. Die Bemühungen des Vereins sind als ernste Alternative zur gewinnbringenden Veräußerung des Grundstücks und damit dem Abriss der Kapelle und Begegnungsstätte zu sehen. Die Siedler haben in der Vergangenheit bewiesen, dass sie pflichtbewusst und verantwortungsvoll mit dem ihnen anvertrauten Eigentum umzugehen wissen.Â
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